Aktuelles vom Krankenpflege-Förder-Verein Hünstetten e.V.
Nachdem in den letzten Jahren mittlerweile 5 unserer Mitarbeiterinnen ihre Ausbildung zur Alltagsbegleiterin erfolgreich abgeschlossen haben, möchten wir Ihnen gerne in dem folgenden Beitrag erläutern, was eigentlich die Aufgaben eines Alltagsbegleiters sind.
Grundsätzlich sollen Alltagsbegleiter ältere und behinderte Menschen aktivieren und begleiten, sodass sie so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Es geht dabei nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und -bewältigung (z. B. Gespräche, Beschäftigungsangebote wie Spielen oder Lesen, Spaziergänge, Begleitung bei Einkäufen/ Freizeitaktivitäten, Hilfen im Haushalt oder im Garten). Manchmal geht es aber auch einfach nur darum, etwas Gesellschaft zu leisten.
Gleichzeitig entlastet ein Alltagsbegleiter die pflegenden Angehörigen. Diese kümmern sich oft aufopferungsvoll und mit großem Zeitaufwand um ihre Pflegebedürftigen. Meist bleibt für die eigenen Bedürfnisse wenig Zeit und Raum. Doch um weiterhin physisch und psychisch gesund zu bleiben, müssen pflegende Angehörige sich Freiräume schaffen und helfen lassen. Eine hilfreiche Unterstützung können Alltagsbegleiter sein, die kleinere Dienste und Betreuungen abnehmen.
Die Kosten für die Inanspruchnahme einer Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Entlastungsleistungen (ab anerkanntem Pflegegrad I) oder im Rahmen der Verhinderungspflege.
Die Nachfrage nach diesen Entlastungsleistungen ist in der letzten Zeit stetig gestiegen. In diesem Zuge sei erwähnt, dass unsere Mitarbeiterinnen auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen einer Betreuung leisten, allerdings nur in dem vom Betreuten selbst bewohnten häuslichen Umfeld und nur gemeinsam mit dem zu Betreuenden. Die Kapazität unseres Vereins reicht nicht dazu aus, der Nachfrage nach reinen „Putzdiensten“ nachzukommen.
Außerdem ist die einfühlsame Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger Menschen in Hünstetten nach wie vor die Herzensangelegenheit des Krankenpflege-Förder-Vereins.
Sollten Sie selbst Hilfe bei der Versorgung und Betreuung benötigen, einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und Unterstützung brauchen oder aber Fragen zum Pflegestärkungsgesetz bzw. Entlastungsleistungen haben, dann rufen Sie uns gerne an. Die Beratungen unsererseits sind selbstverständlich kostenlos.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Martina Klinkau unter der Tel.-Nr. 06126-3003 oder per mail kpfv-ines@web.de zur Verfügung.